Karlsruhe - Die Satirepartei "Die Partei" ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen erfolglos geblieben. Die höchsten deutschen Richter haben in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen.