Innerhalb der Thüringer Landesregierung hat sich eine Kontroverse darüber entsponnen, welche Landes-Beschäftigten in Zukunft in den Genuss einer Zulage kommen sollen, weil sie mit Flüchtlingen befasst sind. Während das Thüringer Finanzministerium argumentiert, eine solche Zulage stehe nur Landes-Beamten und Tarifangestellten des Freistaats zu, die überwiegend direkt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats für Flüchtlinge tätig sind, möchte das Innenministerium die Zulage auch etwa Beamten zahlen, die sich um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber kümmern – obwohl diese Arbeit hauptsächlich von Schreibtischen aus passiert, die nicht in den Flüchtlingsheimen stehen. Weil die genauen Details zur Zahlung einer solchen Zulage zwischen den beiden Ressorts strittig sind, wurde eine Beschlussfassung des Regierungskabinetts am Dienstag in Erfurt zu diesem Thema verschoben.