„Das partielle Berufsverbot wird aufgehoben“ – leises Stöhnen ist im Saal zu vernehmen, als der Vorsitzende Richter diesen Teil des Urteils verkündet. Am späteren Mittwochnachmittag. Es betrifft einen Rechtsanwalt aus dem Wartburgkreis, der im Mai in zweiter Instanz wegen Untreue zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und eben dem partiellen Berufsverbot verurteilt worden war. Den Schuldspruch hat auch die dritte Instanz – wo Revision eingelegt war – bestätigt, das Berufsverbot wurde ans Landgericht Meiningen zur Neuverhandlung zurückverwiesen.