Erfurt Was die Polizei darf - das Gesetz wird vorerst nicht angetastet

Großer Polizeieinsatz vor Kurzem in Worbis - wann eine Situation gefährlich ist, dass die Polizei einschreitet, das hätte eigentlich in einer Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes neu festgelegt werden sollen. Foto: Gregor Mühlhaus/dpa/Archiv Quelle: Unbekannt

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Linke, SPD und Grüne noch vorgenommen, jenes Gesetz zu überarbeiten, das festschreibt, was die Landespolizei tun darf - und was nicht. Das Gesetz betrifft jeden im Land. Inzwischen ist klar: Die Novelle kommt nicht.

 
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