Erfurt Thüringen setzt weiter auf die höheren Bußgelder

Fuß vom Gas: Wer sich nicht ans vorgeschriebene Limit hält, riskiert Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Foto: Kai Remmers

Im Hick-Hack um den neuen Bußgeldkatalog mit härteren Strafen für Raser verzichtet Thüringen vorerst auf Fahrverbote. Erwischte Schnellfahrer können jedoch nicht aufatmen.

 
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Erfurt - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Temposünder in Thüringen müssen auch weiterhin befüchten, nach den härteren Regeln - einschließlich eventueller Fahrverbote - belangt zu werden, die eigentlich seit April gelten sollten, im Moment aber ausgesetzt sind. Derzeit werden nach Auskunft des Verkehrsministeriums in Erfurt die entsprechenden Verstöße zwar registriert, sie würden jedoch erst dann geahndet, wenn Rechtssicherheit wiederhergestellt sei, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.

Hintergrund für diese Verzögerung ist, dass der neue Bußgeldkatalog, der seit April gelten sollte, wegen eines Formfehlers für rechtlich unwirksam erklärt wurde. Insbesondere die Regelung, nach der schon dann ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt (zuvor galt das bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 beziehungsweise 41 Kilometer pro Stunde), hatte bundesweit für Proteste gesorgt.

Als sich herausstellte, dass der neue Bußgeldkatalog wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage" nichtig ist, bat der Bund die Länder, die schärferen Regeln zunächst auszusetzen und zur alten Regel des Bußgeldkatalogs von 2014 zurückzukehren. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte bereits angekündigt, dass er die aus seiner Sicht überzogene Verschärfung bei den Fahrverboten rückgängig machen wolle. Intention des neuen Bußgeldkatalogs war eigentlich die Einführung von Sanktionen beim Blockieren von Radwegen oder fehlendem Abstand gegenüber Radfahrern.

Demgegenüber erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), dass die Verschärfungen auch weiter gelten sollten. Schließlich sei die entsprechende Verordnung im Bundesrat mit den Stimmen der Länder beschlossen worden. Wenn es einen Formfehler gebe, müsse dieser korrigiert werden und nicht die Regelung. Rasen sei keine Bagatelle und eine der Hauptursache für Verkehrsunfälle. "Das Thüringer Verkehrsministerium ist nicht Lobby der Raser, sondern steht ein für die Schwächsten im Straßenverkehr."

Die Thüringer Polizei sei angehalten, Verkehrsverstöße weiterhin aufzunehmen und zu erfassen, hieß es aus dem Thüringer Innenministerium. Momentan werde aber diesbezüglich niemand vor Ort zur Kasse gebeten. Die Verwarnungen würden mit einem gesonderten Beleg registriert und ausgesetzt, bis es eine klare Rechtslage gebe. "Diese Verstöße werden so oder so geahndet, nur später." Gleiches gelte für die entsprechenden Bußgeldverfahren.

Damit scheinen auch geringfügigere Verstöße, für die es kein Fahrverbot gibt, in Thüringen derzeit auf Eis zu liegen. So hatte sich zum Beispiel das Verwarngeld für Geschwindigkeitsverstöße von bis zu zehn Kilometer pro Stunde von 15 Euro durch den neuen Bußgeldkatalog auf 30 Euro verdoppelt.

Wie lange der Aufschub dauert, ist noch offen. Scheuer hatte angekündigt, "zeitnah" Klarheit schaffen zu wollen. Die Aufhebung der verschärften Fahrverbote dürfte jedoch nicht ganz so schnell zu schaffen sein. Zieht sich die Angelegenheit jedoch länger hin, eventuell über Monate, könnte den inzwischen aufgelaufenen Verstößen am Ende die Verjährung drohen. jwe/dpa

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