Seit dem 1. September gilt bundesweit die Energiesparverordnung. In dieser ist geregelt, dass bis vorerst Ende Februar in öffentlichen wie privaten Objekten ab einer Größe von 50 Quadratmetern massiv Energie eingespart werden muss. So dürfen Ladentüren nicht dauerhaft offenstehen und Leuchtreklamen müssen ab 22 Uhr abgeschaltet sein. Zudem dürfen Denkmäler grundsätzlich nicht angestrahlt werden. In öffentlichen Gebäuden darf die Temperatur 19 Grad nicht überschreiten, Flure in diesen Objekten bleiben kalt.