Energiepreise Landkreis nicht zuständig für Heizkostenzuschuss

Die Preise für Holzpellets sind nach oben gegangen. Foto: Carl-Heinz Zitzmann

Bei den vom Bund geplanten Entlastungen von Bürgern mit Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen sind die Landkreise nicht zuständig. Darauf weist das Landratsamt Sonneberg hin.

 
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Nach Medienberichten über einen Heizkostenzuschuss des Bundes für Bürger mit Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen gehen auch im Sonneberger Landratsamt verstärkt entsprechende Nachfragen aus der Bevölkerung ein. „Zum Teil werden gar Rechnungen der letzten Brennstoff-Lieferung samt formlosem Antrag eingereicht“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Kreisbehörde hier allerdings nicht zuständig sei und die Anfragen auch nicht bedienen könne.

Zudem sei das Förderprogramm auch noch nicht in Kraft getreten. „Gegenwärtig gibt es lediglich ein entsprechendes Eckpunkte-Papier der Bundesregierung“, teilt das Landratsamt mit. Anfragen können daher weder beantwortet, noch können Anträge angenommen oder bearbeitet werden. Im Raum stehe bislang, dass die Zuschüsse bei den Bundesländern gestellt werden sollen. Wann, wo und in welcher Form dies konkret möglich ist, bleibe derzeit abzuwarten.

„Großes Verständnis“

„Ich habe großes Verständnis für die diesbezüglichen Sorgen und Anfragen unserer Bürger, denn sie müssen zum Teil extrem gestiegene Heizkosten schultern“, erklärt Vizelandrat Jürgen Köpper. Die schnelle und zielgerichtete Entlastung der Bevölkerung sei daher auch in diesem Bereich dringend geboten. „Im Sinne aller Betroffenen fordere ich den Gesetzgeber auf, hier umgehend Klarheit zu schaffen und für alle Antragsberechtigten eine möglichst unbürokratische Umsetzung auf den Weg zu bringen“, betont Köpper. In dem in verschiedenen Medien zitierten Eckpunktepapier der Bundesregierung soll das Ungleichgewicht der bisherigen Entlastungen ausgeglichen werden. Denn wer mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizt, blieb bislang bei staatlichen Hilfen außen vor. Demnach sollen alle Haushalte bis zu 2.000 Euro erhalten, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Dazu zählen neben Heizöl und Pellets auch Flüssiggas, Scheitholz und Briketts. Wer zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember vergangenen Jahres mit einem „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ geheizt hat, soll grundsätzlich Anspruch auf den Zuschuss haben, sofern die Mehrkosten 100 Euro übersteigen.

Die Beantragung soll laut den Plänen der Bundesregierung Ländersache sein, wo der Zuschuss beantragt werden muss. Die Bundesländer sollen das Geld dann an die leistungsberechtigten Verbraucher auszahlen. In welcher Form der Antrag und die Ausschüttung vollzogen werden, ist gegenwärtig noch offen, heißt es aus dem Sonneberger Landratsamt .

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