Trotz angekündigter teilweise erheblich steigender Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindergärten/Kindergrippen, lagen im Februar nach Auskunft des Jugendamtes keine vermehrten Anfragen bezüglich steigender Elternbeiträge, hier besonders der Einrichtungen der AWO AJS gGmbH, vor. Das Jugendamt kann Elternbeiträge bei geringen Einkommen der Eltern auf Grundlage des Sozialgesetzes auf Antrag der Eltern übernehmen.