Einsatz gefilmt, ins Netz gestellt Polizei: Veröffentlichung von Videos kann Folgen haben

Auf diversen Online-Plattformen ist Videomaterial eines Polizeieinsatzes aufgetaucht. Die Polizei will gegen die Veröffentlichung vorgehen, weil sie sie für verbotswidrig hält.

 
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Saalfeld - Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, handelt es sich um Videos von einem Einsatz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf offener Straße in Schleiz am Montag. Dieses Material, das von unbeteiligten Personen gefilmt und teils kommentiert wurde, sei in diversen sozialen Netzwerken verbreitet worden.

Nach Ansicht der Polizei ist dies gemäß des Kunsturhebergesetzes sowie des Strafgesetzbuches verboten und könne strafrechtlich geahndet werden. Sie verweist auf § 33 des Kunsturhebergesetzes, in dem festgelegt ist: Es wird bestraft, "wer (...) ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt."

Gemäß § 201 des Strafgesetzbuches wird ebenfalls bestraft, "wer (...) das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Weiterhin betont die Polizei, dass auch veröffentlichte Kommentare in den sozialen Netzwerken zu den Videos strafrechtlichen Inhalt enthalten können, zum Beispiel zum Nachteil der eingesetzten Beamten. Auch in diesem Zusammenhang könnten Strafanzeigen wegen Beleidigung und Ähnlichem erstattet werden.

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