Schlimmer geht immer? Vor Gericht stimmt das nicht generell – je nach Konstellation gibt es sogar ein Verschlechterungsverbot, wenn ein Urteil angefochten wird. Falls aber, wie jetzt am Landgericht Meiningen, sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, ist die Sache quasi wieder offen.