Lange Wartezeiten und hustende Sitznachbarn – gerade jetzt zu Herbstbeginn haben Erkältungskrankheiten wieder Hochkonjunktur und die Hausarztpraxen im Land sind voll. Denn um sich zu Hause im Bett auskurieren zu dürfen, braucht es in den meisten Fällen eine Krankschreibung. Der Großteil der deutschen Arbeitgeber verlangt ab dem dritten Tag der Abwesenheit einen solchen gelben Schein, der belegt, dass ein Arbeitnehmer bei einem Arzt vorstellig geworden ist. In begründeten Fällen kann der Chef sogar schon vom ersten Tag an eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einfordern. Und eben diesen Schein gibt’s nur in der Praxis vor Ort. Zumindest war das bisher so.