Hauptwohnsitz muss Spielzeugstadt sein
Im Vorfeld einer Schöffenwahl sei zudem nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Sonneberg nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in der Spielzeugstadt gemeldet sind. Es wird ebenfalls noch einmal darauf verwiesen, dass grundsätzlich jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin oder Schöffe werden kann und eine besondere Qualifikation nicht vorausgesetzt wird.
Der Bewerbungsprozess
Dennoch gibt es Fälle, in denen Menschen von der Tätigkeit des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen werden können. Das betreffe laut Informationen der Stadt etwa diejenigen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zur Schöffin oder Schöffen berufen werden sollen Bewerber, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, heißt es zu den Kriterien im einzelnen aus dem Rathaus.
Wer sich nun für das Schöffenamt bewerben möchte könne laut Stadtverwaltung direkt das auf der der Homepage verlinkte Formular ausfüllen und anschließend an die Stadtverwaltung, Bahnhofsplatz 1 in 96515 Sonneberg, senden. Der Link zum digitalen Bewerbungsbogen ist unter der Kategorie „Aktuelles“ unter „Schöffenwahl“ auf dem Internetauftritt der Spielzeugstadt aufrufbar. Das Ende der Bewerbungsfrist ist derzeit auf den 31. Mai 2023 datiert.
Die Stadtverwaltung prüft nachfolgend die Zulassung der eingereichten Erklärungen und legt anschließend die gemeindliche Vorschlagsliste dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor. Bei Fragen rund um die Wahl steht im Rathaus Michael Kraus zur Verfügung.
Der Beschluss über die Bewerber soll in der Stadtratssitzung am 22. Juni 2023 erfolgen. Die beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und dem Amtsgericht Sonneberg mitgeteilt, woran die Wahl der Schöffen anschließt. Der Einsatz der gewählten Ehrenamtlichen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht bzw. am Landgericht. Zu welchem der beiden die Bewerber genau geschickt werden, liegt nicht in der Hand der Stadtverwaltung: „Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss, die Stadt Sonneberg hat keinen Einfluss darauf.“
Bei Fragen sind Interessierte gebeten, sich an Michael Kraus per E-Mail an die Adresse kraus-m@stadt-son.de, oder unter der Telefonnummer (03675) 88026, zu wenden.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl stehen außerdem unter folgender Adresse im Internet bereit:
https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl