Ehrenamtliche Richter In Sonneberg sind Schöffen gesucht

Sarah Jakob
Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Foto: imago images/Jan Huebner

In diesem Jahr findet wieder die Wahl ehrenamtlicher Richter – den sogenannten Schöffen – statt. Auch in der Spielzeugstadt ruft die Stadtverwaltung Interessierte zur Bewerbung auf. Bei dieser gibt es einige Punkte zu beachten.

 
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Mit dem Jahr 2023 läuft die fünfjährige Wahlperiode für Schöffen und Jugendschöffen in ganz Deutschland aus. Deswegen ist es nun an der Zeit, sich zu bewerben. Auch wer sein Ehrenamt gern weiterführen möchte, muss sich neu bewerben.

Die Schöffen haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit, denn sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld von Angeklagten und sie entscheiden auch mit über die Höhe des Strafmaßes. Diese Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichter und den Überzeugungen der Schöffen machten das Rechtswesen besser und transparenter, heißt es in der Presseerklärung des Bundesjustizministeriums.

Anforderungen an die Schöffen

Deswegen spielt es auch keine Rolle, welche Vorbildung oder welchen Bildungsgrad die Bewerber haben. Schöffen- und Jugendschöffengerichte gibt es an Amtsgerichten und Landgerichten sowie an Fachgerichten (Arbeits- und Sozialgericht beispielsweise). Im Amtsgericht nehmen zwei Schöffen und ein Berufsrichter an den Sitzungen teil. Wichtig ist, dass Schöffen vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst an ihr Amt herangehen. Wichtig ist auch, dass sie sich eine Meinung bilden – eine Stimmenthaltung gibt es im Richtergremium nicht. Ist man als Schöffe ausgewählt, muss man an den Verhandlungsterminen teilnehmen.

Nur bei Befangenheit, Unfall oder Krankheit werden Schöffen von dieser Pflicht entbunden. Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber Schöffen für die Zeit ihrer Sitzungstage freistellen. Die ehrenamtlichen Richter erhalten dafür Entschädigung Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bei Gericht sucht auch die Stadt Sonneberg noch interessierte Bewerber. „Die Wahl findet im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 1. Januar 2024“, teilt Stadtsprecherin Cindy Heinkel in einer Medieninformation mit.

Hauptwohnsitz muss Spielzeugstadt sein

Im Vorfeld einer Schöffenwahl sei zudem nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Sonneberg nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in der Spielzeugstadt gemeldet sind. Es wird ebenfalls noch einmal darauf verwiesen, dass grundsätzlich jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin oder Schöffe werden kann und eine besondere Qualifikation nicht vorausgesetzt wird.

Der Bewerbungsprozess

Dennoch gibt es Fälle, in denen Menschen von der Tätigkeit des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen werden können. Das betreffe laut Informationen der Stadt etwa diejenigen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zur Schöffin oder Schöffen berufen werden sollen Bewerber, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, heißt es zu den Kriterien im einzelnen aus dem Rathaus.

Wer sich nun für das Schöffenamt bewerben möchte könne laut Stadtverwaltung direkt das auf der der Homepage verlinkte Formular ausfüllen und anschließend an die Stadtverwaltung, Bahnhofsplatz 1 in 96515 Sonneberg, senden. Der Link zum digitalen Bewerbungsbogen ist unter der Kategorie „Aktuelles“ unter „Schöffenwahl“ auf dem Internetauftritt der Spielzeugstadt aufrufbar. Das Ende der Bewerbungsfrist ist derzeit auf den 31. Mai 2023 datiert.

Die Stadtverwaltung prüft nachfolgend die Zulassung der eingereichten Erklärungen und legt anschließend die gemeindliche Vorschlagsliste dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor. Bei Fragen rund um die Wahl steht im Rathaus Michael Kraus zur Verfügung.

Der Beschluss über die Bewerber soll in der Stadtratssitzung am 22. Juni 2023 erfolgen. Die beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und dem Amtsgericht Sonneberg mitgeteilt, woran die Wahl der Schöffen anschließt. Der Einsatz der gewählten Ehrenamtlichen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht bzw. am Landgericht. Zu welchem der beiden die Bewerber genau geschickt werden, liegt nicht in der Hand der Stadtverwaltung: „Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss, die Stadt Sonneberg hat keinen Einfluss darauf.“

Bei Fragen sind Interessierte gebeten, sich an Michael Kraus per E-Mail an die Adresse kraus-m@stadt-son.de, oder unter der Telefonnummer (03675) 88026, zu wenden.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl stehen außerdem unter folgender Adresse im Internet bereit:

https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl

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