Ebern - 83,2 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben vor knapp vier Wochen in Hessen dafür gestimmt, die Todesstrafe aus der Landesverfassung zu streichen. Dass dieser Passus noch immer dort stand, hatte historische Gründe: Die Hessische Verfassung trat bereits im Jahr 1946 in Kraft - und damit drei Jahre vor dem Grundgesetz, das die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland offiziell abschaffte. Schon deshalb wurde die Todesstrafe in Hessen nie vollstreckt, denn Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht. In den USA, Japan, China und vielen arabischen Ländern ist die Todesstrafe jedoch noch traurige Realität.