Ebelsbach - Groß war das Interesse der Bürgerschaft über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "vernünftige Erschließung des Baugebietes am Herrenwald" und die Beratung des Gemeinderates. Die Anzahl der Unterschriften hatte das notwendige Quorum von 307 Unterschriften bei weitem übertroffen und erfüllte auch alle formalen Voraussetzungen. Nach Einschätzung der Verwaltung verstößt das Bürgerbegehren jedoch gegen das Abwägungsverbot des Baugesetzbuches. Dies wurde jedoch in der Diskussion durchaus unterschiedlich gesehen.