Die Gewitter der letzten Tage waren wenig ergiebig. Die Trockenheit ist das bestimmende Thema. Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl hat deshalb jetzt noch einmal auf ein seit drei Jahren bestehendes Verbot hingewiesen. Mit der Allgemeinverfügung vom 30. April 2020 wurde die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit einer elektrischen Pumpe mit sofortiger Wirkung auch für die Inhaber von bestehenden Wasserrechten untersagt.