Fahrt aufgenommen hat die Digitalisierung seit Anfang 2023 in den Arztpraxen des Landes. Denn wem beim Doktor diagnostiziert wird, dass er aufgrund seines Gebrechens seinem Beruf nicht nachgehen kann, dem wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, natürlich immer noch ausgehändigt. Allerdings bekommt der Patient nicht mehr den im Volksmund als „gelben Zettel“ bekannten Nachweis überreicht, sondern höchstens einen schwarz-weiß Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Die AU gelangt nämlich seit Januar direkt über den Hausarzt, oder bei Aufenthalten dort über das Krankenhaus, zum Arbeitgeber. Das soll in den Praxen Ressourcen an Papier und dem gesetzlich Versicherten den Weg zu seiner Krankenkasse sparen. Am Tag des Ausfalls genügt der Anruf beim Vorgesetzten. Dieser gibt die Information an die Personalabteilung, damit sich anschließend die Firma die Daten von der Krankenkasse geben lässt.