Im Prozess um den Neonaziverlag „Der Schelm“ sind die drei Angeklagten am Montag zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Kammer des Oberlandesgerichtes in Dresden sah es als erwiesen an, dass die zwei Männer und eine Frau einer kriminellen Vereinigung angehört haben. Über den „Schelm“-Verlag hätten sie jahrelang volksverhetzende, rassistische und antisemitische Schriften verbreitet.