Schon das Anbringen eines GPS-Positionssenders am Rollator eines dementen Menschen kann als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen. Darauf wies das Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil hin. Eine solche Genehmigungspflicht gelte für „jede gezielte Behinderung des Betroffenen in seinem Wunsch, den bisherigen Aufenthaltsort zu verlassen“. Diese seien stets Eingriffe in grundlegende Freiheitsrechte.