Das war zu knapp: 17.000 Euro Schaden beim Vorbeifahren

Ein Zollstock ist für die Ermittlung des Abstandes beim Vorbeifahren unnötig, aber manchmal versagt auch das Augenmaß (Symbolbild). Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb/Matthias_Hiekel

Ein falsch geeichtes Augenmaß hat am Freitagnachmittag in Schleusingerneundorf zu einem beträchtlichen Sachschaden über 17 .000 Euro geführt.

 
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Schleusingerneundorf - Gegen 16.20 Uhr war eine 60-Jährige in ihrem VW-Golf auf der Neuen Hauptstraße in Richtung Hinternah unterwegs und musste an einem stehenden Lieferfahrzeug vorbeifahren, wie es im Polizeibericht vom Sonntag heißt. Dabei schätzte sie aber laut Polizei den seitlichen Abstand falsch ein und es kam zum Zusammenstoß. Der Gesamtschaden an beiden Autos liegt nun bei 17. 000. Verletzt wurde aber niemand.

Während beim überholen von Pkw und Lkw mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden muss, sind es zu einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern anderthalb Meter. Bei stehenden Autos in engen Gassen ist das nicht immer möglich, hier muss vorsichtig gefahren werden.

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