Landkreis Hildburghausen Warnstufe 3: Bis auf Weiteres gilt die 3-G-Regel

Rolf Dieter Lorenz
Vize-Landrat Dirk Lindner (rechts) fordert einheitliche Corona-Regeln. Foto: Bastian Frank

Im Landkreis HIldburghausen gilt seit Samstag die höchste Corona-Warnstufe 3. Seit Montag berät das Landratsamt deshalb über eine neue Verfügung. Es gibt noch viel Abstimmungsbedarf, mit den Nachbar-Landkreisen und dem Gesundheitsressort.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Hildburghausen - Nun hat es auch den Landkreis Hildburghausen erwischt. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die angibt, wie viele Menschen im Kreis sich in diesem Zeitraum hochgerechnet auf 100 000 Einwohner mit dem Corona-Virus infiziert haben, stieg am vergangenen Samstag von 273 auf 283 an. Es war der dritte Tag in Folge, an dem diese Zahl über dem Schwellenwert von 200 lag.

Da auch die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, der Schutzwert, der angibt, wie viele Kreisbewohner hochgerechnet auf 100  000 Einwohner wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, am Samstag den vierten Tag mit 17,6 über dem Schwellenwert von 12,0 lag, rutschte der Landkreis in die höchste Corona-Warnstufe 3 hinein.

Damit gilt die vom Gesundheitsministerium überarbeitete Landesverordnung sowie der erst am Freitag vorgelegte Erlass, wonach der Landkreis ab Warnstufe 3 verpflichtet ist, gezielte Eindämmungsmaßnahmen zu prüfen und mit einer neuen Allgemeinverfügung anzuordnen.

Im Prinzip geht es dabei um das sogenannte 2G- oder 3G-plus-Modell, das für alle Besuche, Veranstaltungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen gilt. Betroffen davon sind touristische Hotelübernachtungen, Besuche von Restaurants, Gaststätten, Konzerten, Kinos, Theatern, Diskotheken, Tanzclubs, Ausstellungen, Hallenbädern, Fitnessräumen, Sporthallen und Sportveranstaltungen, mit Ausnahme des organisierten Sportbetriebs und des Schulsports.

Nach dem 2G-Modell sind nur Personen zugelassen, die nachweisbar komplett geimpft oder genesen sind. Nach dem 3G-plus-Modell erhalten auch nicht geimpfte Personen Zugang, sofern sie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Welches Modell gewählt wird, darüber können die Betreiber oder Veranstalter selbst entscheiden.

Im Landratsamt Hildburghausen haben die Verantwortlichen nach Angaben von Vizelandrat Dirk Lindner am Montag intensiv darüber beraten, was nun zu tun ist. Zu einer neuen Corona-Allgemeinverfügung, die der Landkreis spätestens am Mittwoch, 3. November, dem Gesundheitsministerium zur Abstimmung und Genehmigung vorlegen soll, ist es bisher noch nicht gekommen.

Im Landkreis Hildburghausen gilt daher bis auf Weiteres die praktizierte 3G-Regel, bei der für Ungeimpfte auch ein Schnelltest unter Aufsicht reicht. „Ich möchte nicht, dass der Landkreis Hildburghausen der erste und einzige Landkreis ist, der in der Warnstufe 3 die 3G-plus-Regel für Hotellerie und Gastronomie einführt,“ sagt Lindner auf Nachfrage unserer Redaktion. Das Landratsamt wolle sich vor allem mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und dem Ilmkreis abstimmen. In beiden Kreisen gilt die Warnstufe 3 bereits seit Freitag beziehungsweise seit Dienstag vergangener Woche.

Dort werde ebenso noch beraten, ob man für die Gastronomie – wie vom Land gewünscht - verpflichtend von der 3G-Regel auf die schärfe 3G-plus-Regel oder auf die 2G-Regel umstellen solle, so Lindner. Bisher habe sich noch kein Landkreis für eine Verschärfung der Corona-Regeln entschieden. So sieht das Landratsamt in Meiningen von einer 3G-Plus- oder gar 2G-Regel in Gaststätten, Kinos, im Theater oder bei Gottesdiensten vorerst ab. „Es ist keine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen vorgesehen, es sei denn, wir werden vom Land dazu angewiesen“, sagte ein Sprecher des dortigen Landratsamtes. Das Meininger Gesundheitsamt behält sich allerdings vor, für einzelne Veranstaltungen in Räumen die 2G-Regel oder die 3G-Plus-Regel anzuordnen.

Hildburghausens Vizelandrat Dirk Lindner plädiert dafür, dass das Land einheitliche und nachvollziehbare Corona-Regeln für die Warnstufe 3 erlässt, damit zwischen den Landkreisen kein Flickenteppich entsteht. Es würde doch kein Gast verstehen, wenn in der Masserberger Gastronomie oder Hotellerie andere Regeln vorgeschrieben seien, als in Neustadt am Rennsteig oder Oberhof, so Linder.

Seinen Angaben zufolge sind am Montag weitere 72 Corona-Neuinfektionen registriert worden, sodass die Sieben-Tage Inzidenz auf über 300 ansteigen werde. Geprüft wird nun, zusätzliches, externes Personal für die Nachverfolgung einzusetzen.

Bilder