Arnstadt - Seit Sonntag gilt im Ilm-Kreis die Corona-Warnstufe 1, nun steht auch fest, welche Regeln dadurch gelten. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben.
Mit Erreichen der Corona-Warnstufe 1 gelten im Ilm-Kreis nun verschärfte Regeln. Die Situation entspannt sich aber bereits wieder.
Arnstadt - Seit Sonntag gilt im Ilm-Kreis die Corona-Warnstufe 1, nun steht auch fest, welche Regeln dadurch gelten. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben.
Im Wesentlichen gelten im Ilm-Kreis ab sofort wieder die sogenannten 3-G-Regeln. Demnach muss immer dann ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, wenn man an öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnimmt oder Sport in geschlossenen Räumen (etwa in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen) treibt, eine Sauna besucht oder die Innenräume von Gaststätten benutzt.
Beim Abholen mitnahmefähiger Speisen und Getränke, in nicht-öffentlichen Betriebskantinen und Mensen sowie an Autohöfen muss kein negativer Test vorgelegt werden.
Von der Testpflicht befreit sind außerdem Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder als genesen gelten.
Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Details ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.ilm-kreis.de abrufbar.
Die Entwicklung der Corona-Zahlen im Ilm-Kreis macht derweil Hoffnung, dass die Regeln bald schon wieder außer Kraft treten. Aktuell ist nur noch die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis erhöht. Alle weiteren Begleitwerte sind wieder unter die Schwellenwerte gefallen. Bleibt dies sieben Tage in Folge so, wird die Warnstufe im Landkreis wieder aufgehoben.