Für BioNTech gilt:
• Erst-, Zweit- oder Drittimpfung für alle Bürger ab zwölf Jahren, Erst- oder Zweitimpfung für alle Kinder ab fünf Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche. Voraussetzungen beim Impfschema werden im Rahmen der individuellen Beratung durch das medizinische Personal beziehungsweise vorab durch den Hausarzt geprüft. Die zweite Impfung mit BioNTech kann frühestens nach drei Wochen vorgenommen werden.
• Die Viertimpfung wird laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Personen ab 70 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen empfohlen.
• Die Zweit- oder Drittimpfung für alle ehemaligen Infizierten (frühestens vier Wochen nach Genesung)
• Die Boosterimpfung bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt.
• BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung.
Eine Kinder- und Jugendärztin steht in den Impfstationen zur Verfügung, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicher zu stellen.
Für Novavax gilt:
• Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 18 Jahren. Verimpft werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und Stillende
• Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten. Der Mindestabstand zur Infektion muss hier jedoch drei Monate betragen.
Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden ein Medikationsplan, ein Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle. Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab von der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de/impfbus) heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es wird darum gebeten, dass die Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.
Selbstverständlich sollen auch weiterhin schwerpunktmäßig die Impfangebote in der Impfstelle in Meiningen-Dreißigacker, die noch bis Ende Mai zur Verfügung steht, wahrgenommen werden.
Weitere Informationen zu der Sonderimpfaktion und den Impfbus-Stationen gibt es im Internet unter:
Weitere Informationen zur Coronaschutz-Impfung unter: