Corona-Pandemie Landratsamt stellt Kontaktverfolgung ein

Die Corona-Welle mit hohen Infektionszahlen hat das Landratsamt Sonneberg überrollt. Ab sofort findet keine Kontaktverfolgung mehr statt. Foto: frankphoto.de

Das Landratsamt stellt die Kontaktverfolgung ein. Bescheide werden per Post verschickt, Infizierte sollten sich nur noch per E-Mail beim Gesundheitsamt melden.

 
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Sonneberg - „Die Absonderungsbescheide (also die amtliche Verpflichtung zur Quarantäne, Anm. d. Redaktion) und Genesenenzertifikate für Corona-Infizierte werden vom Gesundheitsamt ab sofort ohne vorherige Kontaktaufnahme zu Betroffenen allein auf Grundlage des Datums des PCR-Infektionsnachweises postalisch versandt.“ Das teilt Landkreissprecher Michael Volk mit und verkündet somit, dass der Landkreis die sogenannten Kontaktnachverfolgung einstellt.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Sonneberg sei weiterhin dynamisch und gehe mit täglich sehr vielen Neuinfektionen einher. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl der gemeldeten Sars-Cov-2-Infektionen könnten eine reguläre telefonische Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und eine Ermittlung der zugehörigen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt nicht mehr geleistet werden, begründet Michale Volk diesen Schritt. „Das Landratsamt Sonneberg hat sich zu einer pragmatischen Straffung der Arbeit seines Gesundheitsamtes im Bereich der Coronavirus-Pandemie entschieden und folgt damit dem Beispiel anderer Thüringer Landkreise.“

Konkret würden die Erhebung von Symptomen zur Feststellung des Krankheitsbeginns durch eine persönliche Befragung von Personen, die nachweislich mit dem Sars-Cov-2-Virus infiziert sind, sowie die Ermittlung der engen Kontaktpersonen ab sofort eingestellt. Der dazu nötige Anruf des Gesundheitsamtes bei Betroffenen sei personell nicht mehr leistbar und entfalle. Die Absonderungsbescheide würden nur noch per Post verschickt. Das ebenfalls auf das Datum dieses PCR-Nachweises bezogene Genesenenzertifikat liege dem Bescheid bei. Der Postversand dieser Dokumente erfolgt automatisch, ohne dass sich die Infizierten an die Behörde wenden müssen.

Kontakt bitte nur per Mail

„Mit dieser gestrafften Arbeitsweise möchten wir angesichts der hohen Fallzahlen auch erreichen, dass Betroffenen schnellstmöglich ein Nachweis über die Absonderung für die Arbeitgeber beziehungsweise die von Kindern besuchte Gemeinschaftseinrichtung vorliegt“, erläutert der Landkreissprecher. Sollte im Einzelfall aufgrund der vorliegenden Konstellation eine Änderung der Absonderungsanordnung erforderlich sein, bittet das Gesundheitsamt die Betroffenen um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an bescheinigung@lkson.de (unter Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen). Die Mitarbeiter nehmen dann Kontakt zu den Betroffenen auf.

Wenn sich Personen selbstständig in Quarantäne begeben haben und einen entsprechenden schriftlichen Bescheid benötigen, können sie das anhand des Formulars zur Meldung von Kontaktpersonen ebenfalls per E-Mail an die oben genannte Adresse mitteilen. Aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Auslastung bitten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, von telefonischen Kontakten abzusehen.

So funktioniert das Absondern

Grundsätzlich ist für PCR-positiv getestete Personen eine zehntägige Isolation ab dem Tag der PCR-Test-Abnahme verpflichtend. Eine Freitestung kann frühestens ab dem siebten Tag nach dem PCR-Test erfolgen, sofern die Betroffenen seit 48 Stunden symptomfrei sind. Die Freitestung kann mittels eines negativen PCR-Tests oder mittels eines negativen, zertifizierten Antigenschnelltests erfolgen, jedoch nicht mittels Selbsttest.

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