Corona-Lockerungen Zweifel an lockeren Corona-Regeln

Von Sascha Meyer, Basil Wegener und Jörg Ratzsch
Wann endet die Maskenpflicht beim Einkaufen? Nach Thüringer Geschmack Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Sollen am 20. März fast alle Corona-Regeln fallen – oder ist es besser, wenigstens die Maskenpflicht und 3G-Regeln generell beizubehalten? Darüber streitet man sich im Bund und auch in den Ländern. Thüringen will wohl seine bisherigen Vorschriften auf jeden Fall um zwei Wochen bis Anfang April verlängern.

 
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Wenige Tage vor dem Ende der meisten Corona-Auflagen in Deutschland wächst der Druck auf die Bundesregierung, doch mehr Absicherungen zu behalten – auch in der Koalition selbst. SPD-Chefin Saskia Esken forderte „einen ausreichenden Basisschutz, der überall gleichermaßen gilt“. In einer Bundestagsanhörung zur geplanten neuen Rechtsgrundlage für Beschränkungen mahnten Experten und Verbände vor allem zur Beibehaltung der Maskenpflicht. Die FDP und das Gesundheitsministerium verteidigten dagegen die Pläne, die ab 20. März nur noch deutlich weniger Schutzregeln vorsehen.

Esken sagte: „Das Frühjahr kommt, doch Corona bleibt uns offenbar erhalten.“ Zu einem bundesweit gleichen Schutz sollten ihrer Meinung nach die Zugangsbeschränkung auf Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) sowie weiterhin eine Maskenpflicht im Einzelhandel gehören. „Die Länder müssen auf lokale Infektionsgeschehen mit weitergehenden Maßnahmen reagieren können.“ Die Virologin Melanie Brinkmann warnte vor der Gefährdung von und durch Ungeimpfte durch deren ungeschützten Aufenthalt in Innenräumen.

An diesem Mittwoch soll der Bundestag erstmals über die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) beraten. Dabei geht es um eine Anschlussregelung, wenn die bundesweite Rechtsgrundlage für Beschränkungen am 19. März ausläuft. Nach einem Bund-Länder-Beschluss würden ab 20. März alle tiefergreifenden Auflagen und Vorgaben ersatzlos wegfallen, darunter die meisten 2G- und 3G-Regeln, die Höchstzahlen bei Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Geschäften.

Ein Basisschutz soll aber bleiben. Dafür sieht der Entwurf nur noch Maskenpflichten in Heimen, Kliniken, Bussen, Bahnen und Flugzeugen vor – und Testpflichten in Heimen und Schulen. Auf Beschluss der Landesparlamente sollen aber strengere Auflagen für regionale Corona-Hotspots möglich sein: Masken in Schulen, 2G- oder 3G-Regeln, Hygieneregeln für Events. Kontaktbeschränkungen soll es aber nach dem Willen des Bundes generell nicht mehr geben, auch die Mundschutzpflicht im Einzelhandel soll ganz ausgeschlossen bleiben. Von den Ländern kommen aber Rufe nach mehr Eingriffsmöglichkeiten; auch Thüringen hatte die vorgesehenen Hotspot-Instrumente auf Landesebene als unzureichend kritisiert.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, die Länder müssten sich darauf konzentrieren, die künftig noch bestehenden Möglichkeiten so schnell wie möglich anzuwenden. Dabei könnten Hotspots ganze Länder umfassen. Zudem sollten die Landtage schon bei drohender Überlastung der Kliniken handeln können, nicht erst bei einer bestehenden. Im Entwurf stehen aber keine genauen Kriterien dafür. Ein Ministeriumssprecher sagte, gegenwärtig gebe es „Rekordinzidenzen“ und eine schnelle Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2. Darauf müsse man jetzt reagieren – wie genau, das sei Ländersache.

Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI weiter auf einen Höchstwert von nun 1543 – nach 1527 am Vortag. Die Gesundheitsämter meldeten 92 378 neue Fälle. Den Wert der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner in sieben Tagen (Schutzwert) gab das RKI mit 6,77 (Freitag: 7,00) an. FDP-Chef Christian Lindner sagte, der Orientierungspunkt für die neuen Regeln sei die Situation des Gesundheitswesens. „Dieses ist sicherlich in Anspruch genommen, aber Gott sei dank haben wir keine strukturelle Überlastung gegenwärtig zu befürchten.“

Auch für Betrieben stehen die Signale aus Berlin auf Lockerung: In einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig selber einschätzen dürfen, ob und inwieweit sie Hygieneregeln erlassen, Corona-Tests und Schutzmasken und Beschäftigte ins Homeoffice schicken. sm/bw/jr/er

Verlängert Thüringen?

Die Landesregierung will die derzeitigen Thüringer Corona-Beschränkungen möglicherweise noch weitere zwei Wochen über den 19. März hinaus aufrechterhalten. Es spreche „sehr viel für die Nutzung der Übergangsbestimmung, damit zumindest bis Anfang April noch wichtige Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen umgesetzt werden können“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der  „Thüringer Allgemeinen“. Noch sei aber noch nichts entschieden. Der Berliner Gesetzentwurf sieht  auch vor, dass die Länder ihre derzeitigen Regeln bis zum 2. April  verlängern können.

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