Hildburghausen - Das Thüringer Verfassungsgericht hat in dieser Woche wegen eines handwerklichen Fehlers, die Corona-Verordnungen des Freistaats der Monate Mai bis Juli 2020 für nichtig erklärt. Zugleich erklärte das Gericht, dass die erlassenen Einschränkungen mit der Thüringer Verfassung in Einklang stehen. Geklagt hatte die AfD-Landtagsfraktion.