Bundestagswahl Auch in Zella-Mehlis geht der Trend zur Briefwahl

Anica Trommer
Mehr als 2700 Zella-Mehliser Wahlberechtigte haben ihre Briefwahlunterlagen schon beantragt. Foto: dpa

Bis Freitag kommender Woche können die rund 10 740 wahlberechtigten Zella-Mehliser noch Briefwahlunterlagen beantragen. Wer am 26. September lieber zur Urne geht, sollte einen eigenen Stift parathalten.

 
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Zella-Mehlis - Die Briefwahl ist in Zella-Mehlis gut angelaufen. „Viele Bürger waren schon persönlich im Rathaus oder haben ihre Unterlagen schriftlich oder über unsere Internetseite angefordert. Es ist eine deutliche Zunahme an Briefwählern zu verzeichnen“, sagt Nadine Wirth, die in Zella-Mehlis für die Durchführung der Bundestagswahl zuständig ist. Bis Mitte der Woche haben bereits 2732 der rund 10 740 Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Noch seien viele dieser Unterlagen bei den Wählern zu Hause. „Offenbar nehmen sich die Bürger in diesem Jahr Zeit, ihre Entscheidung zu treffen“, vermutet Nadine Wirth.

Sie und ihr Team freuten sich, wenn viele Bürger die Möglichkeit nutzten, Zuhause ihre Kreuzchen zu setzen. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wähler aufgrund von Quarantäne am Wahlgang gehindert sein könnten, sollte die Möglichkeit der Briefwahl in Betracht gezogen werden“, sagt Nadine Wirth.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag 24. September, 18 Uhr beantragt werden. Die Wahlbriefe selbst müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus abgegeben worden sein, damit sie zählen.

Weil diese Wahl unter Einhaltung der Pandemie-Bestimmungen durchgeführt wird, müssen in Vorbereitung des Wahlsonntags besondere Vorkehrungen getroffen werden. Wer am Sonntag zur Wahlurne geht, sollte Abstand wahren, Desinfektionsspender nutzen und eine Maske tragen, zählt die Wahlbeauftragte auf. Auch sei es ratsam, einen eigenen Stift mitzubringen und etwas mehr Wartezeit einzuplanen.

„Um die Einhaltung der Hygieneregeln sicherzustellen, werden in jedem unserer Wahllokale zwei zusätzliche Wahlhelfer eingesetzt. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die zahlreichen Interessenbekundungen, die Durchführung der Wahl als Wahlhelfer zu unterstützen“, führt Nadine Wirth weiter aus.

Weil es jedoch immer wieder kurzfristig dazu komme, dass Wahlhelfer am Wahltag verhindert ein, könnten sich weitere interessierte Bürger melden. Jeder, der selbst wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann Wahlhelfer werden. „Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen jedoch nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden“, erläutert Nadine Wirth die Vorschriften aus dem Bundeswahlgesetz. Diese Voraussetzungen werden durch die Stadtverwaltung stets geprüft.

Ist das rechtens?

Es stelle kein Problem dar, wenn beispielsweise ein Parteivorsitzender und Stadtratsmitglied auf einem Wahlplakat für einen der zur Wahl stehenden Direktkandidaten posiert und sich gleichzeitig zum Beisitzer des Wahlvorstandes berufen lässt. Genau diese Frage warf jüngst ein „Freies Wort“-Leser gegenüber der Redaktion auf. „Die Mitglieder der Wahlvorstände werden zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet“, betont Nadine Wirth. at

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