Sonneberg - Das Landratsamt Sonneberg weist nun darauf hin, dass die Umtauschpflicht nach dem Stufenkonzept bis zum 19. Januar 2022 nur für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 gilt und auch nur dann, wenn diese noch keinen Chipkarten-Führerschein haben, sondern einzig den auslaufenden Papier-Führerschein.