Behörde in Sonneberg: Umtausch der Führerscheine für viele unklar

Wer noch keinen Plastikführerschein hat und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss bis kommenden Januar seinen Papierführerschein umtauschen. Foto: dpa/Andreas Arnold

Die gesetzlich vorgeschriebene Umtauschaktion für alte Führerscheine aus Papier verunsichert manche Autofahrer. Das Landratsamt Sonneberg bietet eine telefonische Beratung an.

 
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Sonneberg - Das Landratsamt Sonneberg weist nun darauf hin, dass die Umtauschpflicht nach dem Stufenkonzept bis zum 19. Januar 2022 nur für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 gilt und auch nur dann, wenn diese noch keinen Chipkarten-Führerschein haben, sondern einzig den auslaufenden Papier-Führerschein.

„Der Umtausch des Führerscheines erfolgt in zwei Stufen, wodurch ein Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Warte- und Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollen“, erklärte ein Sprecher des Landratsamtes am Montag. Die erste Stufe des Pflichtumtausches betrifft vorerst die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine in Papierform und ist nach Geburtsjahrgängen der Fahrerlaubnisinhaber gestaffelt.

Vor 1953 geborene müssen bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, 1953 bis 1958 geborene bis zum 19. Januar 2022, 1959 bis 1964 Geborene bis zum 19. Januar 2023 und so weiter.

Die Pflicht für den Umtausch besteht somit nach dem geltenden Stufenkonzept bis zum 19. Januar 2022 nur für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheine als Plastekarte, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind in der zweiten Stufe des Pflichtumtausches nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines gestaffelt.

Die Fahrerlaubnisbehörde steht bei Rückfragen unter Telefon (0 36 75) 87 12 80 zur Verfügung.

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