BJV-Präsident Ernst Weidenbusch sieht nach eigenen Worten noch einen anderen Punkt: Im Antrag der Kreisgruppe Memmingen auf einstweilige Verfügung hatte der Anwalt den Namen der Gruppe falsch geschrieben. Aus Weidenbuschs Sicht gibt es die Gruppe, die den Antrag stellte, also gar nicht. Der Anwalt der Kreisgruppe beantragte am Dienstag, den Namen nachträglich zu korrigieren. Dem widersprach die BJV-Anwältin.
Für Diskussionen sorgte auch eine Schutzschrift, die der BJV vorsorglich bei Gericht eingereicht hatte - noch bevor dort der Antrag auf einstweilige Verfügung einging. Mit einer Schutzschrift kann jemand bei Gericht seine Argumente vorbeugend hinterlegen, wenn er einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung von seiner gegnerischen Seite für möglich hält. In diesem Fall war die Schutzschrift der Richterin aufgrund eines Fehlers nicht parallel mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung vorgelegt worden.
Es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, wie es zu diesem Fehler kam und ob dieser möglicherweise mit dem falsch geschriebenen Namen der Kreisgruppe zusammenhing, so die Richterin. Das Gericht habe in dem Widerspruchsverfahren aber alle Argumente berücksichtigt.
Weidenbusch ging davon aus, dass die gegnerische Seite den Namen der Kreisgruppe absichtlich falsch geschrieben habe, damit die Schutzschrift und der Antrag einander nicht zugeordnet werden konnten. Der Anwalt der Kreisgruppe wies das "empört" zurück. Die BJV-Anwältin betonte, sie wolle keinen Vorsatz unterstellen. Jedoch sah sie "Missbrauch Tür und Tor geöffnet", wenn durch die Änderung des eigenen Namens im Antrag auf einstweilige Verfügung und eine nachträgliche Korrektur eine Schutzschrift umgangen werden könnte.