Borsch/Fulda/Erfurt - Sind kommunale Kirchenbaulasten in Thüringen aus juristischer Sicht noch gerechtfertigt? Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und das katholische Bistum Fulda wollen diese Frage gerichtlich klären lassen - notfalls vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die EKM reichte Klage gegen die Gemeinde Hochheim im Landkreis Gotha ein, während das Bistum Fulda einen Prozess gegen die Stadt Geisa anstrebt. Hier geht es um das Gotteshaus im Stadtteil Borsch. Beide Kirchen sprachen dies mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck als gemeinsame Initiative ab und wollen grundsätzlich überprüfen lassen, ob die kommunalen Baulastansprüche der Kirchen in den östlichen Bundesländern weiterhin bestehen, obwohl es in den vergangenen Jahren mehrere ablehnende Gerichtsentscheide gab.