Leimbach - Der Gemeinderat Leimbach hat in seiner letzten Sitzung eine neue Straßenausbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Beiträgen verabschiedet. Auslöser dieses Beschlusses ist die letzte Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Diese und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar verpflichten die Gemeinden in Thüringen, Beiträge für den grundhaften Ausbau auch rückwirkend zu erheben - verbunden mit einer Fristsetzung. Bis April dieses Jahres sollten alle Satzungen bereinigt sein. Der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises obliegt es als Kontrollorgan zu schauen, ob diese Frist eingehalten wird. Der Blick der Behörde fiel nicht nur auf Leimbach, sondern auch auf andere Gemeinden, die sich für wiederkehrende Beiträge entschieden hatte. So mussten beispielsweise auch in Barchfeld Korrekturen an der Satzung vorgenommen werden. Die Satzungen mit wiederkehrenden Beiträgen, erklärte Martin Becker, Leiter der Kommunalaufsicht, haben eine Wirkung auf die Gegenwart und Zukunft. Im Falle Leimbachs bedeutet das, dass die beschlossene Satzung nicht für den Zeitraum von 1990 bis 1994 gilt. Die Gesetzesänderung sieht aber vor, dass auch diese Zeiträume abgerechnet werden. "Deshalb haben wir die Stadtverwaltung als erfüllende Gemeinde für Leimbach angeschrieben und gefragt, was mit den Straßen in diesem Zeitraum ist", so Becker. Außerdem wurde die Gemeinde Leimbach aufgefordert, ihre Satzung wieder zu aktivieren. "Wir sind angehalten, die Gemeinde aufzufordern, diese Lücke zu schließen."