Leimbach - Der Leimbacher Gemeinderat musste im letzten Jahr eine neue Straßenausbaubeitragssatzung beschließen. Auslöser war die letzte Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Diese und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verpflichten die Gemeinden in Thüringen, Beiträge für den grundhaften Ausbau auch rückwirkend zu erheben. In Leimbach geht es dabei um den Zeitraum von 1990 bis 1994, für den die Straßen noch nicht abgerechnet wurden. Der Verpflichtung, eine neue wiederkehrende Straßenausbaubeitragssatzung (auch wegen Mängeln der alten Satzung) zu erlassen, war der Gemeinderat im letzten August nachgekommen. Offen ist noch die dazugehörige Beitragssatz-Satzung. Diese ist Grundlage für die Beitragsbescheide. Bis Ende April muss sie beschlossen sein, sonst droht die Ersatzvornahme. Das machte Martin Becker, Leiter der Kommunalaufsicht Wartburgkreis, am Mittwochabend zur Gemeinderatssitzung mehr als deutlich. Ersatzvornahme bedeutet, dass die Kommunalaufsicht eine Satzung erlässt - und zwar eine mit einmaligen Beiträgen. "Erpressung", meinte Anja Müller (Linke). Martin Becker machte deutlich, dass die Kommunalaufsicht darauf achten müsse, dass geltende Gesetze eingehalten oder umgesetzt werden. "Die Frist Ende April 2013 steht", stellte er klar.