Bad Salzungen - Viele Dinge, die die meisten Menschen für selbstverständlich halten und einfach nicht machen würden, sind in der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung, die der Stadtrat in der nächsten Woche beschließen soll, aufgeführt. Das ist notwendig, um diejenigen, die eben doch wild zelten, in Parks und Grünanlagen „lagern“, Bänke beschmieren, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen oder Alkohol in ausgewiesenen alkoholfreien Zonen der Stadt konsumieren, mit einem Bußgeld belegen zu können. Die Verordnung ist nicht neu, wurde aber im Zuge der Fusion mit Tiefenort, Frauensee, Ettenhausen und zuletzt der Moorgrundgemeinde überarbeitet. Dabei hat sich die Verwaltung im Wesentlichen an der Musterverordnung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen orientiert. In den Grundzügen entspricht der Entwurf den Regelungen der ehemaligen Gemeinden Moorgrund, Tiefenort, Frauensee und Ettenhausen.