Bad Salzungen Hausnummern müssen gut sichtbar sein

So sieht es der Karikaturist. Foto: Ralf Böhme

Man darf nicht wild zelten, nicht im Burgsee baden, keine wilden Tauben füttern, nicht aggressiv betteln und schon gar nicht in öffentlichen Anlagen seine Notdurft verrichten – regelt die ordnungsbehördliche Verordnung.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bad Salzungen - Viele Dinge, die die meisten Menschen für selbstverständlich halten und einfach nicht machen würden, sind in der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung, die der Stadtrat in der nächsten Woche beschließen soll, aufgeführt. Das ist notwendig, um diejenigen, die eben doch wild zelten, in Parks und Grünanlagen „lagern“, Bänke beschmieren, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen oder Alkohol in ausgewiesenen alkoholfreien Zonen der Stadt konsumieren, mit einem Bußgeld belegen zu können. Die Verordnung ist nicht neu, wurde aber im Zuge der Fusion mit Tiefenort, Frauensee, Ettenhausen und zuletzt der Moorgrundgemeinde überarbeitet. Dabei hat sich die Verwaltung im Wesentlichen an der Musterverordnung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen orientiert. In den Grundzügen entspricht der Entwurf den Regelungen der ehemaligen Gemeinden Moorgrund, Tiefenort, Frauensee und Ettenhausen.

Peter Luck, Leiter des Ordnungsamtes, stellte die Neufassung im Hauptausschuss vor. „Sie enthält Ge- und Verbote zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt“, erklärte er. Dabei gehe es um Ergänzungen zu bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen. Deshalb ist zum Beispiel das Wegwerfen von Kippen im öffentlichen Raum in der ordnungsbehördlichen Verordnung nicht enthalten, weil dies bereits im Thüringer Straßengesetz geregelt sei.

Was man zusätzlich in Bad Salzungen nicht darf: öffentliche Gebäude oder baulichen Anlagen verunreinigen, auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Autos waschen. Untersagt ist im öffentlichen Raum auch das Zelten. Für den Burgsee gilt ein Badeverbot. In anderen Seen, wie dem Buchensee, wird das Baden geduldet. Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Stadtverwaltung dafür freigegeben worden sind.

Immer wieder kommt es vor, das Hausmüll in Papierkörben landet. Dafür kann man ein Bußgeld kassieren.

Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, die für andere gefährlich werden können, muss der Eigentümer beseitigen. „Das ist nicht Sache der Feuerwehr“, machte Peter Luck deutlich.

Ein weiterer Paragraf regelt, dass jedes Haus eine gut sichtbare Hausnummer haben muss. „Das ist vor allem wichtig für den Rettungsdienst“, so Luck. Bürgermeister Klaus Bohl (Freie Wähler) berichtete von einer früheren Überprüfung durch das Ordnungsamt. „Bei ganz vielen Häusern haben die Hausnummern gefehlt.“ Das sei gerade für den Rettungsdienst oder die Polizei schwierig. „Wir haben da sehr viel nacharbeiten müssen.“ Fast alle Hauseigentümer hätten das Anbringen der Hausnummer nach einer freundlichen Aufforderung nachgeholt, „einige wenige aber auch nicht“.

Zusätzliche Regelungen gibt es auch zur Tierhaltung. Die Tiere müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Hunde sind von Spielplätzen fernzuhalten und müssen überall dort, wo keine Freilaufzone ausgewiesen ist, an der Leine geführt werden. Zudem sind ihre Hinterlassenschaften zu beseitigen.

In den öffentlichen Anlagen hat man sich so zu verhalten, dass man andere nicht belästigt. „Lagern“ oder dauerhaftes Verweilen mit Alkoholverzehr ist untersagt, ebenso das aggressive Betteln, die Verrichtung der Notdurft und das Nächtigen auf Bänken. Ein generelles Alkoholverbot gilt für den Fußgängerbereich des Marktes, die Burgseepromenade, den Bahnhofsplatz, den Fußgängerbereich Untere Beete 6-8 bis Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ und den Bereich zwischen Goethepark- Center und Bahnhofstraße ab Rudolf- Breitscheid-Straße bis Niederborn.

Wer sich nicht an die Regeln hält, kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.

Im Hauptausschuss gab es zu dem Entwurf keine Diskussion. Abschließend wird sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. November damit befassen.

Autor

Bilder