Buttlar - Mit der neuen Friedhofsgebührensatzung hatte sich der Buttlarer Gemeinderat im Vorfeld mehrmals beschäftigt. Eine längere Debatte darüber blieb daher am Donnerstagabend aus. "Wir liegen mit der neuen Satzung bei einer Kostendeckung von 72 Prozent", erläuterte Rosa Busold, Mitarbeiterin der Geisaer Stadtverwaltung, die sich mit dem Friedhofswesen beschäftigt. Lediglich bei den Wahlgräbern decken die Gebühren 100 Prozent der anfallenden Kosten, bei allen anderen Grabstätten wollte man drastische Gebührensteigerungen vermeiden und sei deshalb unterhalb der Kostendeckung geblieben. "Der Friedhof zählt zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde", erklärte Rosa Busold. "Normalerweise sollte alle vier Jahre die Friedhofsgebührensatzung unter die Lupe genommen und nachgesehen werden, wo Anpassungen möglich sind", sagte die Verwaltungsmitarbeiterin.