Sie sind wirklich nicht zuhörerfreundlich, sondern bürokratisch und langatmig – die Abwägungsbeschlüsse des Stadtrats und seiner Gremien. Aber sie setzen das wichtige Mitspracherecht von Privatleuten und Institutionen um. Wenn irgendwo gebaut werden soll, dürfen sich bei der öffentlichen Auslegung alle äußern, die betroffen sind oder fachliche Hinweise haben. Wie bedeutsam diese Anmerkungen im Einzelnen sind, entscheidet dann der Stadtrat bzw. sein Bauausschuss und das braucht seine Zeit. Die jüngste Abwägung in der Sitzung des Ausschusses zog sich deshalb wieder ordentlich in die Länge – dabei ging es um Änderungen in jenem Bebauungsplan, der in der langen Reihe solcher Pläne in Meiningen seinerzeit die Nummer 1a zugeteilt bekam: das Gewerbegebiet Dreißigacker-Ost. Das war im April 2004, sodass der Bebauungsplan gerade jetzt sein 20. „Jubiläum“ hat. Nach der ersten Überarbeitung 2010 bis 2012 begann 2018 schon die nächste. Das Verfahren geht erst jetzt, nach sechs Jahren, zu Ende und wird wahrscheinlich vom Stadtrat in der Sitzung nächste Woche mit dem Satzungsbeschluss besiegelt. Schwierigkeiten hatte vor allem der Lärmschutz bereitet. Die benachbarte Wohnbebauung darf durch Gewerbeansiedlungen nicht beeinträchtigt werden, die gewerblichen Nutzungen unterliegen daher abgestuft Einschränkungen bei den Schallimmissionen, je näher sie dem Wohngebiet rücken. Zudem sind Wohnungen im Bebauungsplangebiet auch nicht mehr ausnahmsweise zugelassen.