Der Oberkommissar weist auf eine Besonderheit hin, die zwischen den beiden Anschlussstellen zu beachten ist. „Ursprünglich war dieser Abschnitt als sogenannte 2+1-Fahrbahn geplant, wie es auf der Strecke zwischen Mönchröden und der A 73 ausgeführt wurde. Doch der zu geringe Abstand der beiden Anschlussstellen hätte es nicht hergegeben, einen 2+1-Querschnitt zu fahren“, erläutert Miritz. So hat man in einem Beschluss von Landratsamt, Stadt Neustadt, Staatlichem Bauamt Bamberg sowie der Verkehrspolizei eine pragmatische Lösung gefunden. Abhilfe schafft die Möglichkeit, die rechte Fahrspur von Mönchröden aus als einen sogenannten Ausfädelstreifen zu belassen. „Man erkennt das daran, dass die Leitlinie breiter ist“, erklärt Miritz. Dies soll das Rechtsfahrgebot aushebeln, das außerhalb geschlossener Ortschaften normalerweise gilt. „Doch gerade hier würde es gefährlich werden, denn Langsamfahrer wie Lkw könnten dann nicht mehr nach links wechseln, weil sie ganz einfach nicht mehr herauskommen würden, da die Kraftfahrer Richtung Sonneberg ja vorbeiziehen“, so Miritz.