B 4 Richtung Sonneberg Lückenspringen ist und bleibt tabu

Peter Tischer
Oberkommissar René Miritz zeigt die Besonderheit auf: Ab der breiten Leitlinie darf rechts schneller als links gefahren werden. Foto: /Tischer

Zwischen den Anschlussstellen Mönchröden und Haarbrücken gibt es auf einem Teilstück der B 4 eine Besonderheit. Rechts darf schneller gefahren werden als links.

 
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Mönchröden/Haarbrücken - Die B 4 zwischen der A 73 und der Landesgrenze Thüringen ist eine der meistbefahrenen Verkehrswege in der Region. „Wir haben nach der letzten Verkehrszählung 18 000 Fahrzeuge pro Tag mit einem erklecklichen Schwerlastanteil“, zeigt der Leiter zentraler Verkehrsaufgaben der Verkehrspolizei Coburg, René Miritz, bei einem Vor-Ort-Termin auf. Dabei teilen sich die Verkehrsströme halbe-halbe in Richtung Sonneberg und durch Haarbrücken.

Die Kraftfahrstraße ist aber nur für Fahrzeuge zugelassen, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 Stundenkilometern erreichen. Deshalb wurde dann auch die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Haarbrücken und Mönchröden gebaut, die auch von landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Betriebsdiensten sowie Radlern und Mofas genutzt werden können.

Der Oberkommissar weist auf eine Besonderheit hin, die zwischen den beiden Anschlussstellen zu beachten ist. „Ursprünglich war dieser Abschnitt als sogenannte 2+1-Fahrbahn geplant, wie es auf der Strecke zwischen Mönchröden und der A 73 ausgeführt wurde. Doch der zu geringe Abstand der beiden Anschlussstellen hätte es nicht hergegeben, einen 2+1-Querschnitt zu fahren“, erläutert Miritz. So hat man in einem Beschluss von Landratsamt, Stadt Neustadt, Staatlichem Bauamt Bamberg sowie der Verkehrspolizei eine pragmatische Lösung gefunden. Abhilfe schafft die Möglichkeit, die rechte Fahrspur von Mönchröden aus als einen sogenannten Ausfädelstreifen zu belassen. „Man erkennt das daran, dass die Leitlinie breiter ist“, erklärt Miritz. Dies soll das Rechtsfahrgebot aushebeln, das außerhalb geschlossener Ortschaften normalerweise gilt. „Doch gerade hier würde es gefährlich werden, denn Langsamfahrer wie Lkw könnten dann nicht mehr nach links wechseln, weil sie ganz einfach nicht mehr herauskommen würden, da die Kraftfahrer Richtung Sonneberg ja vorbeiziehen“, so Miritz.

„Richtung Sonneberg darf ab der breiten Leitlinie rechts schneller gefahren werden als links. Aber es ist verboten, rechts zu überholen und dann wieder nach links einzuscheren“, mahnt der Oberkommissar. Dazu wurden fahrstreifengegliederte Vorwegweiser installiert, die zur rechtzeitigen Sortierung des Fahrzeugverkehrs dienen. „Das sind die weiß-schwarzen Schilder“, verdeutlicht Miritz. Was noch fehlt, um das ganze „wasserdicht“ zu machen, sind Überkopfbeschilderungen, die über die Fahrbahn ragen. „Es sind keine Schilderbrücken, sondern Kragarme“, erläutert Miritz, „wobei der erste beim Regenrückhaltebecken kurz vor der Brücke und der zweite dort installiert wird, wo derzeit das Piktogramm auf der Fahrbahn markiert ist.“ Das werde allerdings noch etwas dauern, da das Ausschreibungsverfahren noch laufe.

Der Ordnungshüter zeigt auch die Ahndung bei Verstößen auf: „100 Euro Bußgeld und ein Punkt kostet das Lückenspringen.“ Bislang sind zwischen den beiden Anschlussstellen erst ein Kleinunfall sowie ein Unfall mit Verletzten zu verzeichnen gewesen.

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