Im ersten Fall des Gerichtstages am Strafgericht Sonneberg lautete die Anklage auf Körperverletzung. Der Angeklagte sollte vor zwei Jahren an einer Tankstelle einen anderen jungen Mann angegriffen und mit einem Faustschlag verletzt haben. Dazu lag ein angeblich offizieller, polizeilicher Fotobeweis vor. Man vermutete daher eine klare Sachlage zur Überführung. Doch kamen bei der Polizei in einer Nachermittlung selbst Zweifel dazu auf. Denn keine der Personen, die auf dem Bild zu sehen waren, waren eindeutig in ihrer äußeren Erscheinung dem Angeklagten zuzuordnen.