Ilmenau - Begründungen, weshalb sie den Unfallort verließ, ohne pflichtgemäß ihre persönlichen Daten oder ihren Haftpflichtversicherer zu hinterlassen, führte die Angeklagte gar viele an. Indes – sie alle waren untauglich. Denn ganz gleich, ob einem anderen Verkehrsteilnehmer nur ein Kratzer zugefügt wird oder höherer Schaden, ob es ein Deutscher oder ein Ausländer ist, ob der Fall dem Verursacher angemessen erscheint oder nicht: Nach einem Unfall hat der Unfallverursacher oder Beteiligte dem Geschädigten die Feststellung seiner Person zu ermöglichen, im Zweifelsfall sollte lieber die Polizei hinzugezogen werden.