Auch der Umstand, dass er schon wenige Wochen zuvor an Prügeleien in Regensburg beteiligt gewesen und deswegen zu Jugendarrest verurteilt worden sei, belaste den Iraner. Dieser sei enorm schnell rückfällig geworden, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Nach Auskunft seines Verteidigers will der junge Iraner seine Strafe akzeptieren. Auf eine Berufung wolle man verzichten.
Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit der Aussicht auf eine mildere Strafe hatten sich alle Angeklagten zu Geständnissen bereit erklärt. Auf der Basis erhielt der 20 Jahre alte Afghane eine Jugendbewährungsstrafe von dreizehn Monaten, sein drei Jahre jüngerer Landsmann eine von acht Monaten und der 18 Jahre alte Afghane eine von sechs Monaten. Für die Angeklagten sprach nach Einschätzung des Gerichts ihr umfassendes Geständnis, gegen sie die Brutalität, mit der sie grundlos auf arglose Passanten eingeprügelt hätten.
Mit Blick auf die Empörungswelle, die die Übergriffe ausgelöst hatten, warnte Jung davor, in den Angeklagten einen "Blitzableiter für Bürger zu sehen", die die Vorfälle stark aufgewühlt hätten. "Der richtige Ort für Äußerungen zu sozialen oder gesellschaftlichen Fragen ist das Wahllokal, nicht der Gerichtssaal." Auch könne es nicht darum gehen, an den vier Asylbewerbern ein Exempel zu statuieren. Die jungen Afghanen hätten eine "bewegte Geschichte" hinter sich. "Trotzdem sind sie Menschen, die Schuld auf sich geladen haben", unterstrich der Richter.