Armbrust-Schütze Wilhelm Tell im Werratal verfehlt Nachbarn nur knapp

Eine Armbrust - Symbolfoto Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

In einem Bad Salzunger Stadtteil hat sich am Wochenende ein Mann in der Kunst des Schießens mit einer Armbrust geübt. Anders als der berühmte Schweizer Eidgenosse Wilhelm Tell verfehlte er jedoch sein anvisiertes Ziel und sein Pfeil schlug dutzende Meter weiter auf dem Grundstück seines Nachbarn ein.

 
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Bad Salzungen - Der nur knapp verfehlte Nachbar informierte, höchst erschrocken, die Polizei Bad Salzungen. Diese konnte, die richtungsweisende Eigenschaft des abgeschossenen Armbrustpfeiles nutzend, die vermeintliche Abschussstelle lokalisieren und den Schützen ermitteln. Noch im Beisein der Polizei bat der Schütze ehrlich reumütig sofort um Entschuldigung bei seinem Nachbarn. Der grub - trotz des gefährlichen Beschusses - auch nicht das Kriegsbeil aus. Dennoch erstattete die Polizei Anzeige gegen den Schützen bei der zuständigen Waffenbehörde.

Eine Armbrust ist gemäß Waffengesetz einer Schusswaffe gleichgestellt. Obwohl sie von Personen ab einem Alter von 18 Jahren frei erworben werden könne, dürferf mit ihr nur auf Schießständen oder umfriedetem Besitztum geschossen werden, so die Polizei. Dort müsse garantiert sein, dass ein Geschoss nicht den umfriedeten Bereich verlasse. Ist das, wenn auch nur fahrlässig, trotzdem der Fall, stelle es einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, klärt die Polizei auf.

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