Die Koalition hatte per Gesetz festgelegt, dass die Bundesregierung durch Verordnung die Regeln für die Corona-Impfung aufstellen kann. Risikogruppen, also Ältere und Kranken, Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge werden bereits diesem Gesetz dabei herausgehoben genannt. Eine feinere Bestimmung dieser Priorisierung hatten der Deutschen Ethikrat, die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina und die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) für die Zeit bis zum Jahresende angekündigt.
Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind Impfregeln per Verordnung nicht der richtige Weg. In dem Dokument, das der dpa vorliegt, heißt es: „Der überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffes regelt, ist zuzustimmen.“
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Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass insbesondere die Grundrechtsrelevanz einer Maßnahme dafür entscheidend sei, ob diese durch ein formelles Gesetz zu regeln sei. Die Möglichkeit, Impfschutz gegen den Auslöser der Krankheit Covid-19 erlangen zu können, sei für die gesamte Bevölkerung von enormer Relevanz, da alle gleichermaßen von der Ansteckungsgefahr und den daraus folgenden Einschränkungen im Alltag betroffen sind, heißt es in der Ausarbeitung, die der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angefordert hatte. Der Bundestag dürfe hier „nicht wieder nur zum Zuschauer degradiert werden“, mahnte Thomae.
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“, wird derzeit noch innerhalb der Regierung abgestimmt.