Es war nicht das erste Mal. Bereits im Winter 2020/21 fuhr der Angeklagte mit seinem Pkw in der Gemarkung Floh-Seligenthal mehrfach über die landwirtschaftlichen Flächen der örtlichen Agrargenossenschaft. Er wollte zu seinem Bungalow gelangen. Der Weg über das Grünland war kürzer als der durch den Wald; das Befahren gestattet, das Zerfahren und Beschädigen der aufgeweichten Flächen rechts und links davon freilich nicht. Bereits damals erstatte die Agrargenossenschaft Anzeige. Im Gespräch mit dem Bürgermeister des Ortes einigten sich alle Beteiligten auf die Wiedergutmachung durch den jetzt Angeklagten. Der richtete die beschädigten Flächen nach dem Gespräch im Frühjahr 2021 wieder her. Zudem versicherte er, diese Zufahrt im Winter nicht mehr nutzen wollen.