War es eine panische Kurzschlusshandlung oder einfach nur eine bühnenreife Schnapsidee? Irgendwann fiel einem arbeitslosen Jugendlichen (19), der mithilfe seines Freundes seinen Unfallwagen abschleppte, siedend heiß ein, dass sich ja anhand seiner Fingerabdrücke leicht nachweisen ließ, dass er hinterm Steuer gesessen hatte. Da er ja keinen Führerschein hatte, wollte er stante pede seine Spuren verwischen. Also fackelte er kurzerhand sein Auto ab. Genutzt hat ihm die Aktion nichts – im Gegenteil. Das Jugendgericht in Haßfurt im Landkreis Haßberge erteilte ihm nach Jugendstrafrecht nun zahlreiche Auflagen: Führerscheinsperre, gemeinnützige Arbeitsstunden und regelmäßige Meldepflicht.