Wenn ein Richter eine „sitzungspolitische Verfügung“ aushängen lässt, hält er es nicht für ausgeschlossen, dass es in einem Prozess Ärger geben könnte. Abgesehen von einem verschärften Hausrecht heißt das am Amtsgericht in der Regel, dass mehr oder überhaupt Polizei- oder Justizbeamte die Verhandlung begleiten.