Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr Dauer zu Ende gehe, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge der Deutschen Presse-Agentur. „Es war schon eine Belastung jetzt über die lange Zeit.“ Der Prozess sei „ein Meilenstein für die Verarbeitung“ gewesen.
Dutzende Zeugen sagen aus
In den gut 40 Verhandlungstagen seit dem 19. August 2021 sind Dutzende Zeugen gehört worden, die von traumatischen Erlebnissen erzählten. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück, sie erinnerten sich an die Schreie von damals.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie vollstreckt. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann nach 5 oder 25 Jahren zum Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich dann der normale Strafvollzug an.
Der Amokfahrer dürfte somit „wohl eher nicht mehr aus dem Vollzug kommen“, teilte Oberstaatsanwalt Samel mit. Bei lebenslang werde nach 15 Jahren erstmals durch die Strafvollstreckungskammer geprüft, ob überhaupt eine Außervollzugsetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe vertretbar sei. In den meisten Fällen sei dies jedoch nicht der Fall.