Daphne Hahn, Gesundheitswissenschaftlerin an der Hochschule Fulda, hat ebenso wie Strafrechtlerin Wörner an den Empfehlungen mitgewirkt. Hahn sieht vor allem Probleme bei der Betreuung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Frauen hätten bereits am Anfang, wenn es noch überhaupt nicht um die praktische Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs geht, Probleme und Schwierigkeiten bei der Informationssuche, "weil sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen und weil sie denken, dass Menschen schlecht über sie reden oder auch denken". Diese Stigmatisierung sei ein großes Thema beim Schwangerschaftsabbruch.
Regional gebe es zudem unterschiedliche Hürden: "Wir haben uns auch die regionale Versorgungslage angesehen und festgestellt, dass Frauen in manchen Regionen mehr Barrieren überwinden müssen, um einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen." Beispielsweise müssten dort längere Wege in Kauf genommen werden. Auch die Preise für einen solchen Eingriff seien dort höher. "Sie haben es insgesamt schwerer, in schlechter versorgten Regionen einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen." Hahn nennt als Beispiele die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. In Großstädten gelinge der Zugang leichter, aber in den anderen Regionen machten die Frauen deutlich schlechtere Erfahrungen.
Große ethische Bedenken bei Schwangeren-Bluttests
Mehr als 120 Politiker verschiedener Parteien im Bundestag forderten unterdessen auch wegen ethischer Bedenken eine Überprüfung von Bluttests in der Schwangerschaft auf Trisomie als Kassenleistung. Abgeordnete von Union, SPD, Grünen, FDP und Linken halten es für problematisch, dass der sogenannte nicht-invasive Pränataltest (NIPT) seit Sommer 2022 von den Krankenkassen übernommen wird. Der Bluttest zur Bestimmung des Risikos einer Behinderung des Babys könne werdende Eltern in extrem schwierige Situationen stürzen.
Die Kritiker haben große ethische Bedenken. Sie fordern von der Bundesregierung eine Datenerhebung, die erfasst, wie viele Schwangere den Test aus welchen Gründen in Anspruch nehmen und wie sich die Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) entwickelt.
Abbrüche meist nach der sogenannten Beratungsregelung
Die weitaus meisten Abtreibungen, nämlich 96 Prozent der im Jahr 2023 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche, wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Nach der Regelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch, hieß es vom Statistischen Bundesamt. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 84 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 Prozent ambulant im Krankenhaus.