Sonneberg - Der verkaufsoffene Sonntag in Sonneberg am 1. Advent wird nicht stattfinden. Kurzerhand sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, alle für diesen Sonntag, 28. November, geplanten Verkäufe in der Innenstadt abzusagen. „Entscheidend dafür war ein Hinweis des Landkreises auf die aktuell geltende Rechtslage bezüglich der Untersagung von Weihnachtsmärkten, der am Freitag kurz vor 13 Uhr im Rathaus einging“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Das Gesundheitsamt verweise auf die Thüringer Infektionsschutzverordnung, nach der landesweit alle Veranstaltungen, – unabhängig von deren konkreten Bezeichnungen – die vergleichbar mit Weihnachtsmärkten organisiert sind, nicht durchgeführt werden dürfen. Die Absage des Sonneberger Weihnachtsmarktes war bereits Mitte November erfolgt, doch am weihnachtlichen Adventsbummel in der Innenstadt am 1. Advent in Kombination mit dem Jahrmarkt und dem verkaufsoffenen Sonntag hatte man bis zuletzt mit dem Konzept von erweiterten Angeboten im Freien festhalten wollen. „Wir haben versucht, im Interesse der Händler und Gewerbetreibenden in unserer Innenstadt das Bestmögliche zu erreichen“, erklärte Bürgermeister Heiko Voigt zur Absage. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und auch wegen der in der Region hohen Inzidenzen seien jedoch auch der Stadtverwaltung die Hände gebunden und komme der Hinweis des Landratsamtes zwar gerade noch rechtzeitig, aber trotzdem einer faktischen Untersagung gleich. Die Thüringer Verordnung lasse keinen rechtssicheren Spielraum. Auch die Bevölkerung bittet Voigt um Verständnis für diese Entscheidung. Es wäre schön, wenn die Einwohner ihren Innenstadt-Händlern, die von Montag bis Samstag geöffnet haben, treu bleiben.