Großbreitenbach - Die Landgemeinde erhebt mit ihrer neuen Kurbeitragssatzung ab Januar 2021 für alle drei staatlich anerkannten Erholungsorte eine einheitliche Abgabe von Besuchern, die über Nacht bleiben. Bislang gelten noch unterschiedliche Satzungen, die nun in der Landgemeinde vereint werden.