Meiningen/Zella-Mehlis - Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beziehungsweise Pflegenden haben Anspruch auf eine besondere, vielschichtige und flexible Hilfe, um die Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll vereinfacht werden, um Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, besser zu unterstützen, teilt das Landratsamt mit. Die Vereinfachungen wurden im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet und gelten bis September. Über die wichtigsten Änderungen können sich Betroffene im Pflegestützpunkt im Meininger Landratsamt bei Ansprechpartnerin Carolin Herchenhahn beraten lassen.