Schmalkalden/Meiningen - Mit Datum vom gestrigen Donnerstag hat die Landesregierung eine "Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" herausgegeben. Darin sind etwa die "Grundsätzlichen Pflichten" (Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren) festgehalten, Bestimmungen zum "Aufenthalt im öffentlichen Raum" (höchstens zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts) und, unter Paragraf 3, das Versammlungsverbot.