Unterbreizbach - Der Landtag hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres die Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung geändert. In der Folge mussten die Kommunen vor Ort ihre Satzungen zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren anpassen. Die Unterbreizbacher Gemeinderäte haben einen entsprechenden Beschluss in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig gefasst.